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W.I.R. Wille - Insolvenzverwalter Rechtsanwälte - Logo

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Bankrecht/Kapitalmarktrecht im Großraum Chemnitz und Leipzig

Das Bankrecht umfasst die Regelung der verschiedensten Rechtsverhältnisse zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden, zwischen den Kreditinstituten untereinander sowie jeweils im Verhältnis zu den staatlichen Institutionen.

Das Kapitalmarktrecht legt den Fokus auf die rechtlichen Fragen der Betätigung am Finanzmarkt. W.I.R. beraten und vertreten Sie umfassend in diesen Bereichen zu allen rechtlichen Fragestellungen mit fundierter, langjähriger bankrechtlicher Kompetenz.
Gerne klären W.I.R. in einem ersten Gespräch mit Ihnen Ihre individuelle Situation und erläutern Ihnen die rechtlichen Besonderheiten und Möglichkeiten in Ihrem besonderen Fall.

Vereinbaren Sie dazu gerne kurzfristig einen Beratungstermin!

Juristische Expertise und erfahrene Beratung in allen bankrechtlichen/kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten

W.I.R. werden in diesem Fachbereich durch die langjährige Expertise und Erfahrung von Rechtsanwältin Sylvia Wille, Fachanwältin für Bank – und Kapitalmarktrecht, zugleich Fachanwältin für Insolvenzrecht, repräsentiert.

Profitieren Sie in diesem Bereich von den bankrechtlichen Spezialkenntnissen ebenso, wie von der gleichzeitigen Schnittstelle zum Insolvenzrecht und
dem dadurch erweiterten, besonders breiten Spektrum an gebündelter und fundierter Fachkenntnis.

So beispielhaft in den Bereichen

  • Bankvertragsrecht/ Kreditvertragsrecht
    • Prüfung vor und nach Abschluss eines Kreditvertrages/Darlehensvertrages, sonstigen Bankvertrages
    • eingehende Vertragsprüfung zur - vorzeitigen - Beendigung von Kredit- und Darlehensverträgen, Vertragsanpassung, Umfinanzierung
    • Beratung zu kritischen Krediten und Darlehen, Kündigungen, Anspruchssicherung, Vollstreckungsabwehr
  • Prüfung/Klärung - sonst. Bankverträge, Bauspar- u. Sparverträge, kapitalbildende Verträge, Leasingverträge
  • Klärung Sicherheiten im Kreditgeschäft (wie Grundschulden, Bürgschaften, Forderungsabtretungen), Sicherungsvereinbarungen
  • Widerruf /Loslösungsmöglichkeiten – Immobilienkredite
  • Widerruf/Loslösungsmöglichkeiten – Allg. Verbraucherkredite (Autofinanzierung, sonst. Finanzierungen)
  • Vorfälligkeitsentschädigung/Nichtabnahmeentschädigung – Vermeidung/Abwehr
  • Zahlungs- und Kontoverkehr/Anspruchssicherung, insb.  im digitalen Rechtsverkehr, Online Banking/Zahlungskartenmissbrauch
  • Wertpapierhandel/Investment

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • Professionelle Vertretung durch Fachanwälte, gerichtlich, wie außergerichtlich
  • Langjährige Prozesserfahrung, auch bei der Lösung schwieriger Fälle
  • Kostentransparenz - auf Wunsch Angebotserstellung
  • Persönliche und individuelle Beratung
  • Langjährige Expertise durch langzeitigen Betreuung von mittelständischen Unternehmen, Selbstständigen, wie privaten Personen als jeweilige Bankkunden
  • Gutachtenserstellung und Inhouse Schulungen

Prozessvertretung:

  • Vertretung vor allen Land- und Oberlandesgerichten
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